Maßnahmenzulassung nach AZAV
Sie können bei uns Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit / Jobcenter einreichen.
Für unsere Partnerfirmen suchen wir:
Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr
Auch wenn Sie keinen Führerschein oder Berufskraftfahrer Grundqualifikation besitzen.
Wir bilden in allen Führerscheinklassen aus
· Mofa-Ausbildung
· Motorrad AM, A1, A2, A
· PKW B, B96, BE (Anhänger)
· Perfektion / ECO-Training mit Fahrzeugtechnik BE
· Schulung auf Automatikfahrzeug
· LKW C1, C1E, C, CE
· BUS D1, D1E, D, DE
www.fahrschule-star-x.de
Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung
· BKF-Beschleunigte Grundqualifikation Güter und Personenverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ( BKrFQG)
Das BKrFQG ist durch europäische Vorgaben geprägt und dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG. Es wird durch die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) präzisiert, die insbesondere Einzelheiten im Bezug auf das Ausbildungsverfahren und deren Inhalte regelt. Ziel des BKrFQG ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung des Umweltschutzes durch zusätzliche Qualifizierungen.
Auf Grundlage des § 9 Absatz 4 BKrQFG ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Verstößen, die bei einer Kontrolle durch den Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr oder gegenüber einem im Ausland ansässigen Betroffenen festgestellt werden. Die Zuständigkeit ist zudem gegeben für Verstöße, die in Unternehmen mit Sitz im Ausland begangen worden sind.Auf Grundlage des § 9 Absatz 4 BKrQFG ist das Bundesamt für Güterverkehr zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Verstößen, die bei einer Kontrolle durch den Kontrolldienst des Bundesamtes für Güterverkehr oder gegenüber einem im Ausland ansässigen Betroffenen festgestellt werden.
Die Zuständigkeit ist zudem gegeben für Verstöße, die in Unternehmen mit Sitz im Ausland begangen worden sind.Beachtet werden sollte, dass mit einer frühzeitigen freiwilligen Ausbildung neben der erhöhten Verkehrssicherheit auch die zu erwartende Konzentration von Weiterbildungserfordernissen zum Ablauf der Übergangsfrist vermieden werden kann.
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen gemäß § 3BKrFQG keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Eine erste Weiterbildung ist in zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013, bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, da Fahrerlaubnis, die keine Grundqualifikation absolvieren müssen, den ersten Weiterbildungsnachweis erst bis zum 10. September 2015 bzw. 10. September 2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
Quelle: www.bag.bund.de

· BKF-Beschleunigte Grundqualifikation für Umsteiger
Als Umsteiger bezeichnet man Lkw-Fahrer, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten (oder ändern) möchten, oder Busfahrer, die (auch) als Lkw-Fahrer arbeiten möchten. Diese Fahrer können den theoretischen und den praktischen Teil der Prüfung (in der Grundqualifikation) bzw. den Lehrgang und die Prüfung (in der beschleunigten Grundqualifikation) reduzieren. Die Unterrichts dauer in der beschleunigten Grundqualifikation beträgt in diesen Fällen 35 Stunden, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kfz der betreffenden Klassen entfallen müssen.
· BKF-Weiterbildung (Modulschulung) LKW und BUS
Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist, regelmäßig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Download Buß- und Verwarnungsgeldkatalog
Kurstermin:
· Gefahrgutfahrer Ausbildung - ADR
Jeder Fahrzeugführer der Gefahrgut transportiert, muss ein Basiskurs absolvieren und somit Inhaber einer ADR-Schulungsbescheinigung (ADR-Schein) sein. Dieser Basiskurs enthält auch praktische Übungen wie Feuerlöschübung. Die Prüfung zu diesen Kursen findet bei der IHK Wiesbaden statt.
Die Prüfungsdauer beträgt 45 min.
Die Prüfung beinhaltet 30 Fragen für den Basiskurs,
von denen min. 25 richtig beantwortet werden müssen, damit die Prüfung bestanden ist.
Wir bieten folgende Kurse an:
Basiskurs
Auffrischungskurs
Aufbaukurs Tank
Gefahrgut Kurse unterteilen sich in:
Basiskurs
Auffrischungskurs
Aufbaukurs Tank
Aufbaukurs Klasse 1
Aufbaukurs Klasse 7
Wir bieten auch Notdienst für Auffrischungskurs an !!
Nach der bestandenen Basiskurs-Prüfung ist der ADR-Schein 5 Jahre gültig.
Dieser sollte im ideal Fall im letzten Jahr durch eine Auffrischungskurs verlängert werden.
· Ladungssicherung - LaSi
Jetzt handeln und Strafen vermeiden! Denn Sie sind nach der VDI - Richtlinie 2700a sowie HGB und StVO als Verlader / Absender / Frachtführer / Fahrzeughalter für eine fachgerechte Ladungssicherung verantwortlich!
Wir bieten Ihnen 2 tägige Seminare an.
Am Ende des Seminars stellen wir Ihnen den "Ausbildungsnachweis Ladungssicherung "(nach Richtlinie VDI 2700a) aus. Dieses Zertifikat beinhaltet eine Aufstellung der Themen, die im Rahmen der Ausbildung zu unterrichten sind.
Ausbildungsinhalt:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Sicherungskräfte
- Maßnahmen zur Ladungssicherung
- Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Arten von Ladungssicherung
- Berechnungen
- Praktische Übungen
· Perfektion / Ecotraining mit Fahrzeugtechnik CE
· Seminar Digitales EG-Kontrollgerät
Keine langen Wartezeiten auf Kursbeginn !
· Module
Regelmäßig innerhalb einer Woche alle fünf Module oder individuell nach Terminvereinbarung
· BKF - Ausbildung
Keine Mindestteilnehmerzahl - sofortiger Beginn möglich, Kursabschluss innerhalb von vier Wochen
· ADR und Ladungssicherung
Regelmäßige Kurse oder individuell nach Terminvereinbarung
Dozenten
· Osman Karacelik
Ansprechpartner für Firmenkunden und Arbeitsamt / Jobcenter
Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung LKW und BUS
beschleunigte Grundqualifikation und Module für Personen- und Güterverkehr
Ausbildung Gefahrgut und Ladungssicherung
Mobil 0172 951 60 55
· Geschäftsführer: Bayram Karacelik
Ausbildung Fahrerlaubnis LKW und BUS
Mobil 0177 60 55 289